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Forderungsverzicht zugunsten der Tochtergesellschaft aus gesellschaftsrechtlichem Anlass
Ein fremdunüblicher Mietnachlass führt zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung, aber zu keiner Minderung der Mieterlöse
Bei einem als Forderungsverzicht zu wertenden Mietnachlass einer Gesellschafterin zugunsten der Tochtergesellschaft ist bei Feststellung eines gesellschaftsrechtlichen Anlasses von einer Erhöhung der Anschaffungskosten der Beteiligung in Höhe des gemeinen Wertes im Zeitpunkt des Verzichts auszugehen ( RV/7104180/2017).
1. Der Fall
Die Beschwerdeführerin, eine inländische GesmbH, hielt eine Beteiligung im Ausmaß von 76 % an ihrer Tochtergesellschaft, ebenfalls einer inländischen GesmbH. Zwischen den beiden Körperschaftsteuersubjekten wurde ein Pachtvertrag über eine im Eigentum der Beschwerdeführerin stehende Liegenschaft abgeschlossen, wobei auf unbestimmte Zeit ein monatlicher Pachtzins vereinbart wurde. Im Zuge der Einreichung der Körperschaftsteuererklärung machte die Beschwerdeführerin einen Nachlass der Mietforderung bzw eine Ertragskorrektur an die Pächterin der Liegenschaft als sonstigen Aufwand geltend. Das Finanzamt ließ den Abzug dieses sonstigen Aufwands nicht zu und wertete den Mietnachlass als fremdunüblichen Forderungsverzicht zugunsten der Tochtergesellschaft.
2. Die Entscheidung
Das BFG beschäftigte sich nun mit der Frage, ob der Nachlass von Mietforderu...