Die Bildungsfreistellung für Betriebsratsmitglieder
Bleibt das Mitglied des Betriebsrats wegen Bildungsfreistellung der Arbeit fern und wurde der Freistellungszeitpunkt nicht im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber festgesetzt, so besteht kein Entgeltanspruch
Aufsatz von Von Dr. Thomas Rauch, ASoK 7/2014, 248