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ASoK 7, Juli 2014, Seite 242

Zur Nachwirkung von kollektivvertraglichen Zulassungsnormen

Was geschieht mit darauf gründenden Betriebsvereinbarungen?

Von Dr. Maria Steiner-Motsch

Kollektivverträge regeln mitunter bestimmte Bereiche nur in groben Zügen und überlassen die detaillierte Regelung einer Betriebsvereinbarung. Diese Weitergabe der Regelungsbefugnis erfolgt über Zulassungsnormen. Zulassungsnormen finden sich z. B. bei finanziellen Ansprüchen der Arbeitnehmer, wie Zulagen oder der Festlegung von Reisediäten bei Auslandsdienstreisen, oder im Bereich des Arbeitszeitrechts, insb. bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit, wo Kollektivverträge die Ausdehnung von Durchrechnungszeiträumen durch Betriebsvereinbarung ermöglichen.

1. Problemstellung

Wird nun ein solcher Kollektivvertrag aufgekündigt, stellt sich die Frage, welchem Schicksal Betriebsvereinbarungen unterliegen, die aufgrund einer solchen Zulassungsnorm abgeschlossen wurden: Erlöschen derartige Betriebsvereinbarungen oder bleiben sie auch nach Kündigung des Kollektivvertrages weiterhin bestehen?

Dieselbe Frage stellt sich auch, wenn Kollektivverträge oder Zulassungsnormen befristet abgeschlossen werden. Der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben sieht etwa beim neuen Modell der Blockfreizeit eine Befristung vor. Er regelt, dass die Verteilung der arbeitsfreien Samstage ab...

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