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Pensionskontenerstgutschrift und Pensionskontenrechner
Art. 51 des 2. StabG 2012; http://www.pensionskontorechner.at.
Im Rahmen des 2. StabG 2012 wurde festgelegt, dass Versicherte, die nach 1954 geboren sind, bis Ende 2013 mindestens einen Versicherungsmonat und nicht ausschließlich APG-Zeiten (Versicherungsmonate ab dem ) erworben haben, eine Pensionskontenerstgutschrift erhalten. Damit wird die bei der Einführung des Pensionskontos im Übergangsrecht verankerte Parallelrechnung, die noch auf Jahrzehnte hin eine komplexe Pensionsermittlung auf Basis von drei (!) verschiedenen Rechtslagen S. 277erforderlich gemacht hätte, durch eine Zusammenfassung des Altrechts in Form einer einmaligen Gutschrift auf dem Pensionskonto ersetzt.
Ausgangsbetrag für die Pensionskontenerstgutschrift ist eine fiktive Altrechtsregelpension zum . Dieser sind ein Durchrechnungszeitraum von 28 Jahren und ein Steigerungsbetrag von 1,78 % pro Versicherungsjahr zugrunde zu legen. Dabei sind die Beitragsgrundlagen entsprechend der zeitlichen Lagerung mit besonderen – im Hinblick auf den langen Durchrechnungszeitraum günstigen – Aufwertungsfaktoren (Anlage 7 zum APG vervielfacht mit dem um 30 % erhöhten Prozentsatz des Anpassungsfaktors für das Jahr 2013) zu multiplizieren. Um größere Abweich...