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ASoK 5, Mai 2015, Seite 196

Meldepflicht-Änderungsgesetz

Begutachtungsentwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (Meldepflicht-Änderungsgesetz), online abrufbar unterhttp://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00104/index.shtml.

Das Sozialministerium hat mit einen Begutachtungsentwurf zu einem Meldepflicht-Änderungsgesetz versandt, mit dem die lange geplante Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen ab 2017 umgesetzt werden soll.

Kern dieses Gesetzes ist die künftig verpflichtende Meldung der individuellen monatlichen Beitragsgrundlagen, durch die viele der bisherigen Meldeverpflichtungen vereinfacht werden bzw wegfallen:

  • Die gesonderte Vervollständigung der vor Arbeitsantritt erstatteten Mindestangabenmeldung entfällt, weil die fehlenden Angaben mit der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung übermittelt werden können.

  • Die monatliche Beitragsnachweisung und der jährliche Beitragsgrundlagennachweis werden durch die monatlich zu übermittelnde Beitragsgrundlagenmeldung abgelöst.

  • Alle entgeltbezogenen Änderungsmeldungen fal...

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