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Beitragsrechtliche Behandlung von Personalrabatten auf Produkte anderer Unternehmen
BVwG , W209 2004464-1.
Der angeführten Entscheidung lag eine Beitragsnachverrechnung nach einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) im Hinblick auf Personalrabatte, die Dienstnehmern eines Unternehmens für Produkte eines anderen Unternehmens gewährt wurden, zugrunde. Die beteiligte Gebietskrankenkasse begründete die Beitragspflicht damit, dass die Rabatte handelsunüblich seien und die Produktbestellung und ‑aufteilung und auch die Abrechnung im Rahmen des Dienstgeberunternehmens abgewickelt wurden.
Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht: Auch wenn die Rabatte durch Dritte den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zugutekommen, muss kein hinreichender Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis vorliegen. Ein beitragspflichtiges Entgelt liegt nämlich nur dann vor, wenn der Rabatt eine Gegenleistung für eine Dienstleistung des Dienstnehmers darstellt, also den Zweck hat, die dienstvertragliche oder eine darüber hinaus auch im betrieblichen Interesse des Dienstgebers erbrachte Leistung des Dienstnehmers abzugelten.
Dies ist aber nicht der Fall, wenn die Preisvorteile im Leistungsinteresse des liefernden Unternehmens eingeräumt werden, weil dieses sein Lager abverkaufen will bzw bei Sa...