Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Urlaubsvorgriff: Ausdrückliche Vereinbarung notwendig
9 ObA 135/14i.
Da ein einseitiger Übertrag von zu viel verbrauchten Urlaubstagen auf das nächste Urlaubsjahr nicht möglich ist, braucht es für die Anrechnung eines vorgezogenen Urlaubs auf den erst im nächsten Urlaubsjahr entstehenden Urlaubsanspruch eine entsprechende Vereinbarung. Bezüglich des Vorliegens einer solchen Urlaubsvorgriffsvereinbarung trifft den Arbeitgeber die Beweispflicht.