zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 3, März 2008, Seite 120

OGH: Vorzeitige Alterspension

1. Die Übergangsbestimmung des § 588 Abs. 8 ASVG bezieht sich trotz des weiter gefassten Wortlautes nur auf Versicherungsfälle der vorzeitigen Alterspension.

2. Dem Gesetzgeber ging es bei der Einschleifregelung des Übergangsrechts, die in einen Zusammenhang mit der schrittweisen Anhebung des Pensionsanfallsalters gesetzt wird (die nur die vorzeitige Alterspension betrifft), um Änderungen bei der vorzeitigen Alterspension. Bei den Pensionsformen aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit wurde mit dem SRÄG 2000 ab (§ 588 Abs 1 Z 3 ASVG) die fiktive Anrechnung von Versicherungszeiten im § 261 Abs. 3 ASVG ausgeweitet. - (§ 261 Abs. 3, § 588 Abs. 1 und 8 ASVG)

()

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
Daten werden geladen...