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ASoK 3, März 2008, Seite 082

Ministerielle Aufsicht und Universitätsautonomie

VfGH zur Verordnungsaufhebung mittels Bescheides

Doz. (FH) Dr. Lukas Stärker

Der VfGH hatte sich Ende September 2007anlässlich der Anfechtung einer vom Wissenschaftsministerium mit Bescheid aufgehobenen, von einer Universität erlassenen Verordnung zum ersten Mal mit Fragen der Universitätsautonomie zu befassen. Der VfGH sprach aus, dass eine von einer Universität erlassene Verordnung nicht mittels Bescheides aufhebbar ist, hob den einschlägigen Bescheid auf und hinterfragte auch die derzeitige Universitätsautonomie.

1. Sachverhalt und Parteienvorbringen

Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien (in der Folge: WU Wien) hat am eine Änderung der Satzung der WU Wien beschlossen. Die Satzungsänderung wurde im Mitteilungsblatt der WU Wien wie folgt kundgemacht:

"180.) Änderung der Satzung der Wirtschaftsuniversität Wien

Der Senat der WU Wien hat in seiner 22. Sitzung am gemäß § 19 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 Z 1 UG 2002 nachstehende Änderung der Satzung der WU Wien beschlossen:

In § 34 Abs. 1 der Satzung wird folgender erster Satz eingefügt:

‚Zur Sicherung der Qualität der an der Wirtschaftsuniversität Wien angebotenen Doktoratsstudien muss die Betreuungszusage für die Dissertation zum Zeitpunkt der Zulassung zum Doktoratsstudium vorliegen.'

Die Änderung der Satzung t...

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