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ASoK 3, März 2008, Seite 113

GSVG-Beitragsgrundlage - Freibetrag für investierte Gewinne

Dr. Wolfgang Höfle

GSVG-Beitragsgrundlage - Freibetrag für investierte Gewinne (§ 25 Abs. 2 Z 1 GSVG; § 10 EStG)

Schreiben der SVA vom an die Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

"§ 25 Abs. 2 Z 1 GSVG ist ... schon seinem Wortlaut nach nur auf die seinerzeitigen Investitionsfreibeträge ..., nicht aber auch auf einen Freibetrag für investierte Gewinne ... anzuwenden. Da sich der Freibetrag für investierte Gewinne darüber hinaus aber auch sowohl hinsichtlich seines Anwendungsbereiches als auch hinsichtlich der mit ihm verfolgten Absicht des Gesetzgebers in wesentlichen Punkten vom früheren Investitionsfreibetrag unterscheidet, scheidet ... auch eine analoge Anwendung des § 25 Abs. 1 Z 2 GSVG ... aus. Werden die Einkünfte eines Einnahmen-/Ausgabenrechners ab 2007 ... unter Inanspruchnahme eines Freibetrages für investierte Gewinne ermittelt, so ist auch die GSVG-Beitragsgrundlage ... ohne Hinzurechnung der auf den Freibetrag entfallenden Beträge zu ermitteln."

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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