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ASoK 3, März 2008, Seite 092

Diskussionspunkte zum neuen Mehrarbeitszuschlag

Zu etlichen wesentlichen Fragen werden derzeit kontroversielle Auffassungen vertreten

Dr. Thomas Rauch

Kernstück der mit in Kraft getretenen Novelle zum neuen Arbeitszeitrecht ist der Mehrarbeitszuschlag für die von Teilzeitbeschäftigten geleisteten Mehrarbeitsstunden.In der Praxis ergeben sich einige Fragen, zu denen unterschiedliche Lösungsvorschläge vorgetragen bzw. in der Literatur vertreten werden. Im Folgenden sollen die wichtigsten Diskussionspunkte mit Lösungsvorschlägen präsentiert werden.

1. Einbezug von Teilzeitbeschäftigten in ein kollektivvertragliches Durchrechnungsmodell

§ 4 Abs. 4 f. AZG sieht vor, dass in Kollektivverträgen eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit durch eine Umverteilung in der Form der Durchrechnung der Normalarbeitszeit innerhalb der gesetzlichen Grenzen geregelt werden kann. In zahlreichen Kollektivverträgen sind daher verschiedene Durchrechnungsmodelle enthalten. S. 093Unter bestimmten Voraussetzungen lässt dabei das Gesetz Durchrechnungszeiträume von bis zu 52 Wochen oder "mehr als 52 Wochen" (§ 4 Abs. 7 Z 3 AZG) zu.

Fraglich ist, ob Teilzeitbeschäftigte in ein solches kollektivvertragliches Durchrechnungsmodell einbezogen werden können. Die vom Kollektivvertrag zur Übertragung zugelassenen Stunden stellen diesfalls keine Mehrarbeit dar, weil die Durchrechnungsmodelle zu den vorgegebene...

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