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ASoK 5, Mai 2000, Seite 182

OGH: Übertragung i. S. d. § 3 AVRAG

1. Eine Übertragung i. S. d. § 3 AVRAG liegt auch dann vor, wenn einzelne Betriebsmittel auf Grund einer besonderen Nutzungsvereinbarung dem Übergeber zur Verfügung standen und demzufolge vom Übernehmer nur zurückgenommen werden.

2. Eine elektronisch erfasste Kundenkartei, ein PC, die Hälfte der bisher verwendeten Gefriertruhen, Leih-Pizzaöfen und ein ortskundiger und als einziger in dieser Funktion tätiger Chauffeur der Pizzavertriebsorganisation stellen eine wirtschaftliche Einheit selbst dann dar, wenn der mit Kühleinrichtungen versehene, der Auslieferung dienende Klein-LKW und eine Lagerhalle nicht mit übergehen. – (§ 3 AVRAG)

( 9 Ob A 140/99 z)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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