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OGH: Vorzeitiger Austritt
• Die Vorgangsweise der Lohnverrechnung eines Arbeitgebers, monatlich 40 S als „Betriebsratsumlage" einzubehalten und dafür am Jahresende Bekleidung für den Privatgebrauch der Monteure anzuschaffen, rechtfertigt nicht den Austritt eines Arbeitnehmers. – (§ 82 a lit. d GewO)
( 9 Ob A 240/99 f)