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ASoK 5, Mai 2000, Seite 178

Kommunalsteuer, sonstige Lohnabgaben und Doppelbesteuerungsabkommen

Dr. Wolfgang Höfle

Kommunalsteuer, sonstige Lohnabgaben und Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

– 171: Artikel von Mario Züger.

Nicht nur die Kommunalsteuer ist in der Regel von den DBA erfasst, sondern „jene Abkommen, die den sachlichen Anwendungsbereich musterabkommenskonform umschreiben und auch für 'Lohnsummensteuern' gelten, erfassen daher auch den Dienstgeberbeitrag. ... Auch die Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag sind daher Abgaben von der Lohnsumme und werden von jenen Abkommen erfasst, die eine OECD-konforme Umschreibung des sachlichen Anwendungsbereiches aufweisen."

Anm.:Nach dieser Ansicht wird man in Fällen, in denen bisher mangels Betriebsstätte in Österreich zwar keine Kommunalsteuer, wohl aber der Dienstgeberbeitrag (DB) entrichtet wurde, versuchen können, mit den im Artikel aufgezeigten Argumenten auch die DB-Pflicht zu verneinen (inklusive Rückforderung für die nicht verjährte Vergangenheit). Maßgeblich ist dabei nicht die innerstaatliche Definition der lohnsteuerlichen Betriebsstätte – diese ist nach Ansicht des BMF sehr schnell gegeben (Anmietung einer Räumlichkeit durch den Arbeitnehmer selbst genügt; vgl. EAS 1590 v. = SWI 3/2000, 99 f.) –, sondern die sich aus dem Ab...

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