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ASoK 5, Mai 2008, Seite 191

Künstler-Sozialversicherung - Änderungen ab 1. 1. 2008

Dr. Wolfgang Höfle

Künstler-Sozialversicherung - Änderungen ab

BGBl. I Nr. 55/2008 vom .

Auf Basis eines Rechtsgutachtens von Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal wurde das K-SVFG in einigen Punkten geändert bzw. verbessert. Nur beispielhaft werden folgende Punkte betreffend die Förderung selbständig erwerbstätiger Künstler hervorgehoben:

- Die Förderung (Beitragszuschuss) war bisher nur für Pensionsversicherungsbeiträge vorgesehen, nunmehr wird sie auch hinsichtlich von Kranken- und Unfallversicherungsbeiträgen ermöglicht (§ 1 K-SVFG). Diese Änderung begünstigt Künstler mit geringen Einkünften.

Beispiel: Jahreseinkommen als Künstler = 7.000 Euro. Pensionsversicherungsbeitrag im GSVG: 15,75 % davon = 1.102,50 Euro. Folge: Bereits die Pensionsbeiträge liegen über dem höchstmöglichen Förderbetrag, der unverändert bei 1.026,00 Euro p. a. liegt. Kranken- und Unfallversicherungsbeiträge werden also nicht mehr gefördert (vgl. § 18 Abs. 4 K-SVFG). Eine Verbesserung bewirkt die Regelung für jene, deren künstlerisches Einkommen unter 6.514,29 Euro p. a. liegt. Das künstlerische Einkommen muss aber - wie schon bisher - über 4.188,12 Euro p. a. liegen, weil sonst keine Förderung gebührt (§ 17 Abs. 1 Z 2 K-SVFG).

- Anhebung und künftig automatische Valorisierung der Einkommensob...

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