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ASoK 5, Mai 2008, Seite 190

Unterschiedliche Kündigungsregelungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Dr. Wolfgang Höfle

Unterschiedliche Kündigungsregelungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (§ 20 AngG)

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Eine vertragliche Regelung, die dem Arbeitgeber ein Kündigungsrecht zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist einräumt, während der Angestellte das Arbeitsverhältnis nur zum Monatsletzten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auflösen kann, ist zulässig.

Anmerkung: Somit kann jederzeit - auch in den ersten beiden Dienstjahren - zulässig vereinbart werden, dass der Arbeitgeber 24 und der Arbeitnehmer nur 12 Kündigungstermine im Jahr hat. Unzulässig wäre dies aber natürlich dann, wenn gleichzeitig i. S. d. § 20 Abs. 4 AngG vereinbart wird, dass für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die gleich langen Kündigungsfristen gelten sollen. Ebenso sind gegebenenfalls allfällige Regelungen im Kollektivvertrag zu beachten.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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