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Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für Bezieher niedriger Einkommen
.Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für Bezieher niedriger Einkommen
Um die Konsumnachfrage abzusichern und die Konjunktur zu stabilisieren, sollen nach der im Nationalrat eingelangten Regierungsvorlage zur Novellierung des AMPFG (524 BlgNR 23. GP) die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Bezieher niedriger Einkommen gesenkt und damit ihr Nettoeinkommen angehoben werden. Der vom Pflichtversicherten zu tragende Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages (Sonderbeitrages) beträgt bei einer monatlichen Beitragsgrundlage bis 1.100 Euro 0 %, über 1.100 bis 1.200 Euro 1 % und über 1.200 bis 1.350 Euro 2 %. Durch diese einnahmenseitige Maßnahme könnten - so ist in den Erläuterungen zu lesen - Mehrausgaben für zusätzliche Arbeitslose bzw. aufgrund längerer Arbeitslosigkeit (und entsprechende Mindereinnahmen) vermieden werden.