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Kriteriengeleitete Zuwanderung – Sprachkenntnisse
2012/09/0025.
Hinsichtlich der im Rahmen der kritieriengeleiteten Zuwanderung notwendigen Sprachkenntnisse ist ein Ausbildungsnachweis im Sinne des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) notwendig. Eine faktische Erhebung (Prüfung) der tatsächlichen Sprachkenntnisse des Antragstellers ist nicht durchzuführen.