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ASoK 12, Dezember 2012, Seite 452

Wegzeit, Ruhepause und Arbeitszeit

Die Zeit für den angeordneten Wechsel des Arbeitsortes ist dann keine Arbeitszeit, wenn ein entsprechender Spielraum für eine Pause bleibt

Thomas Rauch

Soll der Arbeitnehmer nach den Vorgaben des Arbeitgebers den Dienst beenden und an einem anderen Arbeitsort zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen (z. B. Kraftfahrer, Reinigungskräfte), so stellt sich die Frage, ob die dadurch bei der Erbringung von Arbeitsleistungen entstehende Pause als unbezahlte Ruhepause i. S. d. § 11 Abs. 1 AZG, die keine Arbeitszeit darstellt, angesehen werden kann. Der OGH hat sich in jüngerer Zeit mit diesem Thema in zwei Entscheidungen befasst. Weiters war zu klären, ob eine Ruhepause angenommen werden kann, wenn dem Arbeitnehmer keine entsprechenden Pauseneinrichtungen zur Verfügung stehen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aussagen dieser höchstgerichtlichen Entscheidungen sowie die damit zusammenhängenden Fragen erörtert.

1. Arbeitszeit und Ruhepause

1.1. Allgemeines

Unter Arbeitszeit ist jene Zeit zu verstehen, zu der sich der Arbeitnehmer im Verfügungsbereich des Arbeitgebers befindet und dessen Weisungen unterliegt, sodass der Arbeitnehmer über die Verwendung dieser Zeit nicht frei bestimmen kann. Eine Ruhepause, die keine zu bezahlende Arbeitszeit darstellt (§ 2 Abs. 1 Z 1 AZG) und der Erholung des Arbeitnehmers dient, liegt nur dann vor, wenn klar ist, dass der Arbeitnehmer ...

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