Innsbrucker Jahrbuch zum Arbeits- und Sozialrecht 2016
1. Aufl. 2016
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I. S. 218Arbeitsrecht
A. Entscheidung des EuGH in der Rs Kaltoft zum Begriff der „Behinderung“
1. Bisherige Judikatur des EuGH zum Begriff der Behinderung
Ende 2014 hat der Begriff der Behinderung die jüngste Rechtsprechung des EuGH in die Schlagzeilen gebracht. Nach Art 1 iVm Art 2 Abs 2 der RL 78/2000/EG (AntidiskriminierungsRL) liegt eine unmittelbare Diskriminierung ua auch dann vor, wenn eine Person wegen einer Behinderung benachteiligt wird.
Die Richtlinie enthält keine Definition des Begriffs „Behinderung“. Der EuGH nahm in der Entscheidung in der Rs Chacón Navas vom erstmals zum Begriff der Behinderung der RL 2000/78 Stellung. Er sprach aus, dass unter „Behinderung“ eine langfristige Einschränkung zu verstehen ist, die „insbesondere auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist und die ein Hindernis für die Teilnahme am Berufsleben bildet.“
Die EU hat im Jahr 2009 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung anerkannt, weshalb die Pflicht bestand, die RL 2000/78/EG in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen auszulegen. Dadurch kam es zu einer spürbaren Ausweitung des Begriffsinhalts der Behinderung.
Der EuGH hat in der Rs Ring u...