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UGB § 5. Anwendungsbereich der weiteren Bücher, BGBl. I Nr. 50/2013, gültig ab 16.03.2013

Erstes Buch Allgemeine Bestimmungen

Erster Abschnitt Begriffe und Anwendungsbereich

§ 5. Anwendungsbereich der weiteren Bücher

Der Anwendungsbereich des Zweiten Buches ergibt sich für offene Gesellschaften aus § 105, für Kommanditgesellschaften aus § 161 und für stille Gesellschaften aus § 179. Der Anwendungsbereich des Dritten Buches ergibt sich aus § 189, der des Vierten Buches aus § 343, für dessen Achten Abschnitt aber aus § 455, und der des Fünften Buches aus den §§ 1 bis 3.

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