TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
UGB § 455. Anwendungsbereich, BGBl. I Nr. 50/2013, gültig ab 16.03.2013

Viertes Buch Unternehmensbezogene Geschäfte

Achter Abschnitt Zahlungsverzug

§ 455. Anwendungsbereich

Dieser Abschnitt gilt für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern sowie für Rechtsgeschäfte zwischen einem Unternehmer und einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
QAAAA-77226