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UGB § 40., BGBl. Nr. 475/1990, gültig von 01.08.1990 bis 01.08.1990

Erstes Buch Allgemeine Bestimmungen

Vierter Abschnitt Unternehmensübergang

§ 40.

(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 3 BGBl. Nr. 475/1990)

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