UGB § 3. Unternehmer kraft Eintragung, BGBl. I Nr. 120/2005, gültig ab 01.01.2007
Erstes Buch Allgemeine Bestimmungen
Erster Abschnitt Begriffe und Anwendungsbereich
§ 3. Unternehmer kraft Eintragung
Personen, die zu Unrecht ins Firmenbuch eingetragen sind und unter ihrer Firma handeln, gelten als Unternehmer kraft Eintragung.
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