Suchen Hilfe
UGB § 3. Unternehmer kraft Eintragung, BGBl. I Nr. 120/2005, gültig ab 01.01.2007

Erster Abschnitt Begriffe und Anwendungsbereich

Erster Abschnitt Begriffe und Anwendungsbereich

§ 3. Unternehmer kraft Eintragung

Personen, die zu Unrecht ins Firmenbuch eingetragen sind und unter ihrer Firma handeln, gelten als Unternehmer kraft Eintragung.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
QAAAA-77226