zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
UGB § 263. Befreiung, BGBl. I Nr. 22/2015, gültig ab 20.07.2015

Drittes Buch Rechnungslegung

DRITTER ABSCHNITT Konzernabschluss, Konzernlagebericht, konsolidierter Corporate Governance-Bericht und konsolidierter Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen

SIEBENTER TITEL Assoziiertes Unternehmen

§ 263. Befreiung

(1) Die Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen ist in der Konzernbilanz unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnung auszuweisen.

(2) Auf eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen brauchen Abs. 1 und § 264 nicht angewendet zu werden, wenn die Beteiligung nicht wesentlich (§ 189a Z 10) ist.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
QAAAA-77226