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UGB § 236. FÜNFTER TITEL Anhang und Lagebericht Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, BGBl. Nr. 475/1990, gültig von 01.08.1990 bis 30.06.1996

Drittes Buch Rechnungslegung

ZWEITER ABSCHNITT Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften

FÜNFTER TITEL Anhang und Lagebericht

§ 236. FÜNFTER TITEL Anhang und Lagebericht Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Im Anhang sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die darauf angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden so zu erläutern, daß ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt wird.

Insbesondere sind anzugeben:

1. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; diese sind zu begründen und ihr Einfluß auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen. § 201 Abs. 2 bleibt unberührt;

2. der Gesamtbetrag der Zinsen und ähnlicher Aufwendungen, die gemäß § 203 Abs. 4 im Rahmen der Herstellungskosten als Vermögensgegenstand ausgewiesen werden;

3. die Gründe für die gewählte Abschreibungsdauer und Abschreibungsmethode gemäß § 203 Abs. 5 letzter Satz;

4. bei Aufträgen gemäß § 206 Abs. 3, deren Ausführung sich über mehr als zwölf Monate erstreckt, der Betrag, der im Abschlußjahr und der insgesamt für die Herstellungskosten angesetzt worden ist.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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