zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
UGB § 23. Verbot der Leerübertragung, BGBl. I Nr. 120/2005, gültig ab 01.01.2007

Erstes Buch Allgemeine Bestimmungen

Dritter Abschnitt Firma

§ 23. Verbot der Leerübertragung

Die Firma kann nicht ohne das Unternehmen, für das sie geführt wird, veräußert werden.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
QAAAA-77226