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UGB § 224. DRITTER TITEL Bilanz Gliederung, BGBl. Nr. 475/1990, gültig von 01.08.1990 bis 31.12.1993

Drittes Buch Rechnungslegung

ZWEITER ABSCHNITT Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften

DRITTER TITEL Bilanz

§ 224. DRITTER TITEL Bilanz Gliederung

(1) In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die in den Abs. 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.

(2) Aktivseite:

A. Anlagevermögen:

I. Immaterielle Vermögensgegenstände:

1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen;

2. Geschäfts(Firmen)wert;

3. geleistete Anzahlungen;

II. Sachanlagen:

1. bebaute Grundstücke und Bauten auf fremden Grund;

2. unbebaute Grundstücke;

3. Maschinen und maschinelle Anlagen;

4. Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung;

5. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau;

III. Finanzanlagen:

1. Beteiligungen, davon Anteile an verbundenen Unternehmen;

2. Ausleihungen;

3. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;

4. geleistete Anzahlungen.

B. Umlaufvermögen:

I. Vorräte:

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;

2. unfertige Erzeugnisse;

3. fertige Erzeugnisse und Waren;

4. noch nicht abrechenbare Leistungen;

5. geleistete Anzahlungen;

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände;

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;

2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen;

3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;

4. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;

III. Wertpapiere und Anteile:

1. eigene Anteile;

2. Anteile an verbundenen Unternehmen;

3. sonstige Wertpapiere und Anteile;

IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Banken.

C. Rechnungsabgrenzungsposten.

(3) Passivseite:

A. Eigenkapital:

I. Nennkapital (Grund-, Stammkapital);

II. Kapitalrücklagen:

1. gebundene;

2. nicht gebundene;

III. Gewinnrücklagen:

1. gesetzliche Rücklage;

2. satzungsmäßige Rücklagen;

3. andere Rücklagen (freie Rücklagen);

IV. Bilanzgewinn (Bilanzverlust).

B. unversteuerte Rücklagen:

1. Bewertungsreserve auf Grund von Sonderabschreibungen;

2. sonstige unversteuerte Rücklagen.

C. Rückstellungen:

1. Rückstellungen für Abfertigungen;

2. Rückstellungen für Pensionen;

3. Steuerrückstellungen;

4. sonstige Rückstellungen.

D. Verbindlichkeiten:

1. Anleihen;

2. Verbindlichkeiten gegenüber Banken;

3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;

4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;

5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;

6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;

7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;

8. sonstige Verbindlichkeiten.

E. Rechnungsabgrenzungsposten.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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