Erstes Buch Allgemeine Bestimmungen
Dritter Abschnitt Firma
§ 20. Unzulässige Verwendung fremder Namen
In die Firma eines Einzelunternehmers oder einer eingetragenen Personengesellschaft darf der Name einer anderen Person als des Einzelunternehmers oder eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters nicht aufgenommen werden.
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