zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
UGB § 17. Handelsfirma., dRGBl. S 219/1897, gültig von 01.03.1939 bis 31.12.1998

Erstes Buch Allgemeine Bestimmungen

Dritter Abschnitt Firma

§ 17. Handelsfirma.

(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
QAAAA-77226