UGB § 17. Handelsfirma., dRGBl. S 219/1897, gültig von 01.03.1939 bis 31.12.1998
Erstes Buch Allgemeine Bestimmungen
Dritter Abschnitt Firma
§ 17. Handelsfirma.
(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
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