EStG 1988 § 40. Erstattung von Absetzbeträgen in der Veranlagung, BGBl. I Nr. 111/2010, gültig ab 31.12.2010

4. TEIL VERANLAGUNG

§ 40. Erstattung von Absetzbeträgen in der Veranlagung

Eine Veranlagung nach § 39 erfolgt auch bei Steuerpflichtigen, die kein Einkommen, aber Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag oder auf den Alleinerzieherabsetzbetrag haben und die Erstattung dieses Absetzbetrages beantragen. Der Antrag kann innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des jeweiligen Veranlagungszeitraums gestellt werden.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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