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ISR 07, Juli 2019, Seite 250

Besteuerung der Alterseinkünfte und der Einkünfte aus dem öffentlichen Dienst gemäß dem DBA-Türkei 2011

Funda Başaran Yavaşlar

Der Beitrag erläutert und bewertet die Perspektive des am (BGBl. II 2012, 527) unterzeichneten und ab dem rückwirkend geltenden neuen DBA Deutschland-Türkei bzgl. der Verhinderung der Doppelbesteuerung privater Alterseinkünfte und der Einkünfte aus dem öffentlichen Dienst. Dieses neue DBA hat jenes zwischen den beiden Staaten vom (BGBl. II 1989, 866) ersetzt und neue Regelungen insbesondere im Bereich des Besteuerungsrechts der privaten Alterseinkünfte geschaffen. Das alte DBA-Türkei wurde von Deutschland mit der Begründung gekündigt, dass die Revision der veralteten und unausgewogenen bestehenden Regelungen gescheitert sei (s. Schnädter/Kirchhof, IStR 2012, 248). Die bedeutendste Änderung im neuen DBA bzgl. der Ruhegehälter ist das Deutschland eingeräumte Besteuerungsrecht für die aus diesem Land stammenden Alterseinkünfte ab einem Betrag von mehr als 10.000 €.

This article explains and evaluates the perspective of the new DTA between the Federal Republic of Germany and the Republic of Turkey signed on September 19, 2011 (BGBl. II 2012, 527), and retroactively applicable from January 1, 2011 with regard to the prevention of double taxation of private retirement income...

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