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Wiesinger

BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3886-7

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Wiesinger - BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

§ 13e

Christoph Wiesinger

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Überblick
1, 2
II.
Neuerlicher Abfertigungsanspruch
A.
Voraussetzungen für einen neuerlichen Anspruch
35
B.
Höhe des Anspruchs
6, 7
III.
Insolvenz des Arbeitgebers
8

I. Überblick

1

Nach dem BUAG werden alle Branchenzeiten zusammengerechnet, was das Erreichen eines höheren Abfertigungsanspruchs entsprechend erleichtert; umgekehrt sollte aber auch sichergestellt werden, dass kein AN insgesamt mehr als 12 Monatsentgelte (höchstmöglicher Anspruch bei durchgehender Beschäftigung) an Abfertigung nach dem BUAG erhalten soll. Diese Regelung ist verfassungskonform.

Regelungsinhalt des § 13e ist daher

  • die Frage, unter welchen Voraussetzungen der AN einen neuen Abfertigungsanspruch erwerben kann (Abs 1) und

  • in welcher Höhe dieser zu bemessen ist (Abs 2), damit die Höchstzahl an Monatsentgelten nicht überschritten wird.

Systematisch unpassend ist die Regelung des Abs 3, die thematisch eigentlich zu § 13b gehört und das Schicksal der Einstiegsvoraussetzung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Insolvenz regelt.

2

Bei der Regelung des § 13e ist aber zu beachten, dass der Anwendungsbereich der Bestimmung in Verbindung mit d...

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