BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
2. Aufl. 2021
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§ 13b
Literatur
Martinek/Widorn, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (1988); Marhold, Mobilität durch Branchenabfertigung. Die Abfertigungsregelung für die Baubranche, ecolex 1990, 497; Klinger, Praxiskommentar zum BUAG (2006); Wiesinger, Ernennung zum Polier – Ausscheiden aus dem BUAG, ; Wiesinger, Abfertigung alt: Wechsel zwischen BUAG- und Nicht-BUAG-Tätigkeit, PV-Info 10/2017, 11; Wiesinger, Das Abfertigungsrecht des BUAG, ZRB 2019, 3.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Systematische Stellung des § 13b | ||||
II. | Mindestzeitraum von drei Jahren | ||||
A. | Beschäftigungszeiten | ||||
B. | Beschäftigung bei ein und demselben Arbeitgeber (Abs 1 und 2) | ||||
C. | Beschäftigung bei verschiedenen Arbeitgebern | ||||
1. | Vorbemerkungen | ||||
2. | Vermittlung durch das AMS | ||||
3. | Beschäftigung im Konzern (Abs 6 erster Fall) | ||||
4. | Beschäftigung bei Arbeitsgemeinschaften (Abs 6 zweiter Fall) | ||||
5. | Insolvenz des Arbeitgebers (§ 13e Abs 3) | ||||
III. | Sonderbestimmungen für Arbeitskräfteüberlasser und Mischbetriebe (Abs 7) | ||||
A. | Geltungsbereich | ||||
1. | Arbeitskräfteüberlasser und Mischbetriebe | ||||
2. | Abfertigung alt/neu | ||||
B. | Regelungsinhalt | ||||
1. | Überblick | ||||
2. | Grundanspruch auf eine Abfertigung (Satz 1) | ||||
3. | Realisierung des Abfertigungsanspruchs (Sätze 2 und 3) | ||||
a) | Allgemeines | ||||
b) | Bei sofortigem Ausscheiden aus dem Berufsleben | 22, |
Bei der Schaffung des Bauarbeiterabfertigungsrechts 1987 forderte die AN-Seite eine generelle Zusammenrechnung aller Beschäftigungsverhältnisse, die dem