BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
2. Aufl. 2021
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§ 11 Verfall von Urlaubsentgelt, Urlaubsersatzleistung und Abfindung
Literatur
Wiesinger, BUAG – Urlaubsersatzleistung, Abfindung und Verfall, RdW 2014/230, 198.
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Die Verfallsbestimmungen des BUAG wurden mit der Nov BGBl I 2013/137 umfassend neu geregelt und an die grds Neuregelung der Anwartschaftsperiode (BGBl I 2010/59) angepasst (dazu näher bei § 4 Rz 4–5).
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Die Verfallsbestimmung des § 7 Abs 6 wird durch § 11 Abs 1 ergänzt, wonach der Verfall sowohl hinsichtlich des Anspruchs auf Naturalurlaub (§ 7 Abs 6) als auch hinsichtlich des Entgeltanspruchs (§ 11 Abs 1) eintritt.
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Die Mat schweigen über die Gründe, warum für die „automatische Urlaubsersatzleistung“ nach § 9 Abs 3 (Urlaubsersatzleistung bei „verfallsbedrohtem Urlaub“) eine Sonderbestimmung besteht. Es gibt allerdings einen solchen und dieser liegt in der Tatsache, dass der Anspruch möglicherweise materiell besteht, die BUAK diesen aber nicht erfüllt, zB wegen falscher Meldung von Beschäftigungszeiten durch den AG. Hier tritt der Verfall ein Jahr nach der Fälligkeit ein, die sich wieder nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses richtet.
Der AN hat Anwartschaften aus dem Jahr 2018, das Arbeitsverhältnis endet zwar am , ...