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Wiesinger

BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3886-7

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Dokumentvorschau
BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (2. Auflage)

Vor § 1

1

Kernaufgabe der BUAK ist die Abwicklung des Urlaubs der Bauarbeiter; nach wie vor ist dieser Sachbereich auch von seiner finanziellen Bedeutung her der größte. Im Laufe der Zeit wurden aber im BUAG auch andere arbeitsrechtliche Regelungen für die Bauwirtschaft verankert; das BUAG regelt nunmehr

  • das Urlaubsrecht (§§ 4–12),

  • das Abfertigungsrecht, und zwar

    ein „altes“ (dem ArbAbfG korrespondierendes) Abfertigungsrecht (§§ 13a–13g) sowie

    ergänzende Bestimmungen zum BMSVG (§§ 33a–33c),

  • die Winterfeiertagsvergütung (§§ 13i–13k) und

  • das Überbrückungsgeld (§§ 13l–13q), wobei die beiden letzteren Sachbereiche keine Entsprechung im allgemeinen Arbeitsrecht haben.

Das BUAG enthielt in seiner Stammfassung nur Bestimmungen zum Urlaub und hieß daher Bauarbeiter-Urlaubsgesetz; die Erweiterung um die Abfertigung führte zur Änderung der Gesetzesbezeichnung in Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), während die letzten beiden Sachbereiche im Titel des Gesetzes nicht mehr zu einer Änderung geführt haben.

2

Das Arbeiterurlaubsgesetz (StGBl 1919/...

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