BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
2. Aufl. 2021
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Vor § 1
Literatur
Twaruzek/Hempel/Widorn, Bauarbeiter-Urlaubsgesetz 1957 und Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 (1957); FS 35 Jahre Bauarbeiter-Urlaubskasse 1946 bis 1981 (1981); Martinek/Widorn, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (1988); Klinger, Praxiskommentar zum BUAG (2006); Wiesinger, Das Urlaubsrecht des BUAG. Eine Einführung, JAP 2016/2017/18, 236.
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Kernaufgabe der BUAK ist die Abwicklung des Urlaubs der Bauarbeiter; nach wie vor ist dieser Sachbereich auch von seiner finanziellen Bedeutung her der größte. Im Laufe der Zeit wurden aber im BUAG auch andere arbeitsrechtliche Regelungen für die Bauwirtschaft verankert; das BUAG regelt nunmehr
das Urlaubsrecht (§§ 4–12),
das Abfertigungsrecht, und zwar
die Winterfeiertagsvergütung (§§ 13i–13k) und
das Überbrückungsgeld (§§ 13l–13q), wobei die beiden letzteren Sachbereiche keine Entsprechung im allgemeinen Arbeitsrecht haben.
Das BUAG enthielt in seiner Stammfassung nur Bestimmungen zum Urlaub und hieß daher Bauarbeiter-Urlaubsgesetz; die Erweiterung um die Abfertigung führte zur Änderung der Gesetzesbezeichnung in Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), während die letzten beiden Sachbereiche im Titel des Gesetzes nicht mehr zu einer Änderung geführt haben.
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Das Arbeiterurlaubsgesetz (StGBl 1919/...