BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
2. Aufl. 2021
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§ 5 Beschäftigungszeiten
Literatur
Martinek/Widorn, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (1988); Klinger, Praxiskommentar zum BUAG (2006).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Bedeutung der Beschäftigungszeiten | |||
II. | Die einzelnen Beschäftigungszeiten | |||
A. | Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis (lit a) | |||
1. | Tatsächliche Beschäftigung | |||
2. | Zeiten ohne Beschäftigung mit Entgeltanspruch | |||
3. | Zeiten ohne Entgeltanspruch | |||
4. | Kündigungsentschädigung | |||
B. | Urlaub (lit b) | |||
C. | Arbeitsverhinderung wegen Krankheit oder Arbeitsunfall (lit c) | |||
D. | Sonstige Dienstverhinderungsgründe (lit d) | |||
E. | Schlechtwetter (lit e) | |||
F. | Genehmigte Betriebsabwesenheit (lit f) | |||
G. | Bildungsfreistellung (lit g) | |||
III. | Rechtlich verbindliche Feststellung von Beschäftigungs- zeiten |
I. Bedeutung der Beschäftigungszeiten
1
Die Bedeutung der Beschäftigungszeiten liegt darin, dass der AN (nur) in diesen Zeiten Ansprüche nach dem BUAG erwirbt, und zwar
einen Urlaubsanspruch für die laufende Anwartschaftsperiode und
für den Höheranspruch auf sechs Wochen (§ 4 Abs 1) sowie
für die Abfertigung (alt),
für den ersatzweisen Anspruch auf eine Winterfeiertagsvergütung und
für das Überbrückungsgeld,
wobei in den letzten drei Fällen neben der Beschäftigungszeit für den konkreten Anspruch auch andere Voraussetzung...