Wiesinger

BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3886-7

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Wiesinger - BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

§ 20 Übergangsbestimmungen

Christoph Wiesinger

1

Die Regelung des § 20 enthält ausschließlich Abweichungen zu § 12. Diese wurden erstmals mit der Nov BGBl I 2007/35 eingeführt, mit BGBl I 2009/90, BGBl I 2012/98 und BGBl I 2017/32 verlängert und teilweise hinsichtlich des Pauschalbetrags ausgeweitet. Die Bestimmung wurde mit BGBl I 2020/98 in veränderter Form (beachte dazu auch § 17a Abs 2 BUAG) und mit BGBl I 2020/135 unverändert verlängert.

2

Die Zuschüsse des Bundes sind für die Jahre 2017 bis 2021 mit jeweils 5 Mio € pro Jahr festgelegt (für die Jahre 2017–2019 durch einen direkten Zuschuss von 5 Mio €, für die Jahre 2020 und 2021 durch einen im BSchEG festgelegten Zuschuss von 3 Mio € und einer Umwidmung des Zuschusses in § 17a BUAG in Höhe von 2 Mio €, wobei Letzterer valorisiert wird). Der Bund ist daher nicht verpflichtet, einen höheren Abgang zu decken, kann sich aber umgekehrt seiner Zahlungsverpflichtung auch nicht mit dem Hinweis auf eine ausgeglichene Gebarung entziehen (§ 12 Abs 3 ist ausdrücklich nicht anzuwenden).

Im Unterschied zur Regelung des § 12 handelt es sich dabei aber nicht um eine Ausfallshaftung des Bundes, sondern um einen Beitrag des Bundes für die benötigten Mittel für die Schlechtwetterentschädigung. Der Grun...

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