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Wiesinger

BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3886-7

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Dokumentvorschau
Wiesinger - BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

§ 17

Christoph Wiesinger

1

Nach der Stammfassung des Gesetzes waren mit der Vollziehung des Gesetzes der (damalige) BM für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit dem (damaligen) BM für Handel und Wiederaufbau zuständig. Durch Umstrukturierungen der Zuständigkeiten wurden 2000 die Ressorts Arbeit und Wirtschaft zusammengelegt und in der Nov BGBl I 2004/77 der BMWA als alleinzuständig mit der Vollziehung des Gesetzes normiert; gleiches gilt für die V-Kompetenz in § 1 Abs 4.

2

Nach dem BMG idF BGBl I 2020/8 fällt die Zuständigkeit für die Schlechtwetterentschädigung nunmehr in den Zuständigkeitsbereich des BMAFJ (§ 2 iVm Anl zu § 2 Teil 2/D Z 1 lit a BMG).

3

Die früher bestehende Einvernehmenskompetenz ist durch die verschiedenen Änderungen des BMG nicht wieder aufgelebt.

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