BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
2. Aufl. 2021
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§ 8 Rückerstattung
Literatur
Twaruzek/Hempel/Widorn, Bauarbeiterurlaubsgesetz 1957 und Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 (1957); Widorn, Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (1973); Fink/Tschepl, Schlechtwetterentschädigung und Winterarbeitsförderung (1975).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundlagen | ||
A. | Rechtsnatur des Rückerstattungsanspruchs | ||
B. | Systematische Stellung | ||
II. | Rückerstattung | ||
A. | Voraussetzungen | ||
B. | Höhe | ||
C. | Abrechnungszeitraum |
I. Grundlagen
A. Rechtsnatur des Rückerstattungsanspruchs
1
Der VfGH hat – allerdings zu einer Zeit, da die Rückerstattung der Schlechtwetterentschädigung noch von den Arbeitsämtern verwaltet wurde – den Rückerstattungsanspruch als einen öffentlich-rechtlicher Natur gewertet. Fraglich ist, ob diese Rechtsansicht angesichts der Verwaltung durch die BUAK weiterhin aufrecht erhalten werden kann; der „übertragene Wirkungsbereich“ in § 9 Abs 2 spricht allerdings dafür.
Angesichts ausdrücklicher Regelungen zu Zuständigkeiten im BSchEG bei Verweigerung der Rückerstattung ist die Lösung dieser Frage aber von geringer praktischer Bedeutung. Die BUAK entscheidet nämlich nicht mit Bescheid (sie ist keine Verwaltungsbehörde), sondern rechtlich formlos. Der AG müsste dann seinen Rückerstattungsanspruch bei...