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Wiesinger

BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3886-7

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Dokumentvorschau
Wiesinger - BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

§ 6

Christoph Wiesinger

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Systematische Stellung
1
II.
Höhe der Schlechtwetterentschädigung (Abs 1)
A.
Entgelt
1.
Lohn
210
2.
Akkordarbeit
11, 12
B.
Stundenzahl
C.
Lohn- und Sozialdumping
III.
Fälligkeit und Zahlung (Abs 2 erster Satz)
A.
Fälligkeit
1517
B.
Zahlung
IV.
Verjährung (Verfall)
1921
V.
Steuern
A.
Einkommensteuer/Lohnsteuer (Abs 2 zweiter Satz)
B.
Lohnsummensteuer/Kommunalsteuer (Abs 2 dritter Satz)
23, 24
VI.
Auskunftspflichten (Abs 3)

I. Systematische Stellung

1

Regelungsgegenstand des § 6 ist im Wesentlichen die Höhe der Schlechtwetterentschädigung. Daneben enthält er auch steuerrechtliche Bestimmungen, die in § 7 um solche zu den SV-Beiträgen ergänzt werden.

II. Höhe der Schlechtwetterentschädigung (Abs 1)

A. Entgelt

1. Lohn

2

Die Schlechtwetterentschädigung beträgt 60 % des Lohnanspruchs, wobei das BSchEG einen eigenen Lohnbegriff normiert (§ 6 Abs 1 Satz 2).

Die Schlechtwetterentschädigung bemisst sich am Ist-Lohn, nicht am kollv-lichen Mindestlohn; der Hinweis, dass es sich beim Ist-Lohn minde...

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