BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
2. Aufl. 2021
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§ 5
Literatur
Twaruzek/Hempel/Widorn, Bauarbeiterurlaubsgesetz 1957 und Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 (1957); Widorn, Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (1973); Fink/Tschepl, Schlechtwetterentschädigung und Winterarbeitsförderung (1975); Wiesinger, Witterungsbedingter Arbeitsentfall, ecolex 2013, 368.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Systematische Stellung | |||
II. | Entfall der Arbeit, Ersatzarbeit und Wiederaufnahme der Arbeit (Abs 1 und 2) | |||
A. | Entscheidung über den Entfall der Arbeit | |||
1. | Verpflichtung zum Entfall der Arbeit? | |||
2. | Anhörung des Betriebsrats | |||
3. | Keine Mitwirkung der BUAK | |||
4. | Entscheidung des Arbeitgebers | |||
B. | Ersatzarbeit | |||
1. | Arbeitsinhalt | |||
2. | Entgeltanspruch | |||
C. | Anwesenheit auf der Baustelle | |||
D. | Wiederaufnahme der Arbeit | |||
E. | Arbeitskräfteüberlassung | |||
III. | Anrechnung von anderen Ansprüchen (Abs 3 Satz 1) | |||
IV. | Höchstausmaß an Schlechtwetterstunden (Abs 3 Satz 2) | |||
V. | Feiertage (Abs 4) |
I. Systematische Stellung
1
Im Wesentlichen regelt § 5, wer über den Entfall der Arbeit bei Herrschen von Schlechtwetter zu entscheiden hat.
II. Entfall der Arbeit, Ersatzarbeit und Wiederaufnahme der Arbeit (Abs 1 und 2)
A. Entscheidung über den Entfall der Arbeit
1. Verpflichtung zum Entfall der Arbeit?
2
Schlechtwetter bedeutet nich...