BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
2. Aufl. 2021
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§ 2
Literatur
Twaruzek/Hempel/Widorn, Bauarbeiterurlaubsgesetz 1957 und Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 (1957); Widorn, Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (1973); Fink/Tschepl, Schlechtwetterentschädigung und Winterarbeitsförderung (1975).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Systematische Stellung | ||
II. | Arbeitsverhältnis und BSchEG | ||
A. | Arbeitgeber | ||
B. | Arbeitnehmer | ||
III. | Die einzelnen Ausnahmen des § 2 | ||
A. | Angestelltentätigkeit (lit a) | ||
B. | Vertragsbedienstete (lit b) | ||
C. | Landarbeiter (lit c) | ||
D. | Beschäftigung zu Ausbildungszwecken (lit d) | ||
E. | Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis (lit e) | ||
F. | Arbeitnehmer öffentlicher Eisenbahnen (lit f) | ||
G. | Eigenregiearbeiten öffentlich-rechtlicher Körperschaften (lit g) | ||
H. | Doppellehre (lit h) |
I. Systematische Stellung
1
Die Anwendbarkeit des BSchEG auf ein Arbeitsverhältnis ergibt sich aus drei Bestimmungen:
§ 4 Abs 1 verlangt die Qualifikation des Vertragsverhältnisses als Arbeitsvertrag iSd § 1151 ABGB, wobei
§ 2 bestimmte Arbeitsverhältnisse ausnimmt.
Schließlich muss eine Beschäftigung in einer der in § 1 genannten Betriebsarten vorliegen.
II. Arbeitsverhältnis und BSchEG
A. Arbeitgeber
2
Wie schon erwähnt, ergibt sich die Tatsache, dass das BSchEG Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis normiert, aus § 4 Abs 1.
Dem BSchEG liegt der arbeitsre...