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Wiesinger

BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3886-7

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Dokumentvorschau
Wiesinger - BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

§ 39a Bestimmungen in Zusammenhang mit COVID-19

Christoph Wiesinger

Geplante Änderungen durch den Begutachtungsentwurf GZ 2020-0.821.452

51. Dem § 39a wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Abweichend von § 7 Abs. 6 verfallen Urlaubsansprüche, die in den Jahren 2017 und 2018 erworben wurden, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub nicht bis zum 31. Mai des drittfolgenden Jahres nach dem Kalenderjahr, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist, verbraucht hat. Urlaubsansprüche, die in den Jahren 2019 und 2020 erworben werden, verfallen bis zum 30. April des drittfolgenden Jahres nach dem Kalenderjahr, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist.“

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Systematik und Anwendungsbereich
1
II.
Zuschläge (Abs 1 und 2)
A.
Sachbereich Urlaub (Abs 1)
1.
Zuschlagspflicht des Arbeitgebers
25
2.
Auswirkungen auf Ansprüche des Arbeitnehmers
6, 7
B.
Sachbereiche Abfertigung, Winterfeiertagsvergütung, Überbrückungsgeld (Abs 2)
1.
Zuschlagspflicht des Arbeitgebers
8
2.
Auswirkungen auf Ansprüche des Arbeitnehmers
9
III.
Verfall (Abs 3)

I. Systematik un...

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