BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
2. Aufl. 2021
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§ 36 Weitergeltung von Vereinbarungen
Literatur
Martinek/Widorn, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (1988).
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Die BArbUK hatte während der Geltung des BArbUG 1957 vereinzelt Vereinbarungen über die Anwendung des BArbUG 1957 geschlossen; § 36 ist gewissermaßen eine Übergangsbestimmung, die vorsieht, auf diese Arbeitsverhältnisse das BUAG anzuwenden. Neue Vereinbarungen können aber nicht auf § 36 gestützt werden.