BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
2. Aufl. 2021
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§ 33e Urlaubsanspruch
Literatur
Klinger, Praxiskommentar zum BUAG (2006).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Regelungsinhalt | |||
II. | Urlaubsanspruch | |||
A. | Urlaubsanspruch nach dem BUAG | |||
B. | Konkurrenz zu anderen Urlaubsansprüchen | |||
1. | Urlaubsansprüche, die jene des BUAG übersteigen | |||
2. | Urlaubsansprüche aus dem Zeitraum vor Beginn der Entsendung |
I. Regelungsinhalt
1
Regelungsinhalt des § 33e ist der Anspruch auf Naturalurlaub, der sich gegen den AG richtet. Das Urlaubsentgelt, das während des Zeitraums des Urlaubskonsums gebührt, wird in § 33f geregelt.
II. Urlaubsanspruch
A. Urlaubsanspruch nach dem BUAG
2
Nach § 33e hat der entsandte oder grenzüberschreitend überlassene AN Anspruch auf Naturalurlaub für die Dauer der Entsendung nach Österreich. Ob er den Urlaub auch während der Entsendung oder in einem späteren Zeitraum konsumiert, ist unerheblich.
Anders als im allgemeinen Urlaubsrecht stellen sich für das Ausmaß des Urlaubsanspruchs keine besonderen Fragen, weil § 4 ohnehin stets ein aliquotes Entstehen der Anwartschaften normiert (siehe dazu § 4 Rz 22).
3
Anders als im Inland entsteht der Anspruch auf das Urlaubsentgelt aber erst mit der Zuschlagsentrichtung (§ 33f Abs 2). Doch führt diese andere Konstruktion nicht zum Auseinanderfall...