BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
2. Aufl. 2021
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§ 33d Geltungsbereich
Literatur
Klinger, Praxiskommentar zum BUAG (2006); Wiesinger, Der Geltungsbereich des BUAG, ZRB 2016, 3; Wiesinger, Keine Doppelbelastung durch das BUAG bei Entsendung, PV-Info 5/2018, 23.
Geplante Änderungen durch den Begutachtungsentwurf GZ 2020-0.821.452
42. Die Überschrift zu Abschnitt VIb lautet:
„Sonderbestimmungen für Entsendungen und für die Beschäftigung zu einem Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich“
43. § 33d Abs. 2 lautet:
„(2) Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten auch für die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Sinne des Abschnittes I mit gewöhnlichem Arbeitsort in Österreich, wenn die Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu einem Arbeitgeber mit Sitz außerhalb Österreichs erfolgt.“
Übersicht der Kommentierung
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I. | Kollisionsrechtliche Grundlagen | |||
II. | Geltungsbereich der Sonderbestimmung bei Entsendungen für den Sachbereich Urlaub | |||
A. | Echte Entsendung (Abs 1) | |||
1. | Systematik | |||
2. | Entsendung und grenzüberschreitende Überlassung | |||
3. | Tätigkeit des Betriebs oder des Arbeitnehmers? | |||
B. | Unechte Entsendung (Abs 2) | |||
III. | Überblick über die wesentlichen Unterschiede im Urlaubsrecht bei Entsendungen |
I. Kollisionsrechtliche Grundlagen
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Bei Arbeitsverträgen ist eine Rechtswahl gr...