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Wiesinger

BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3886-7

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Dokumentvorschau
Wiesinger - BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

§ 33a Geltungsbereichsabgrenzung

Christoph Wiesinger

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines zum Abschnitt VIa
1
II.
Geltungsbereich „Abfertigung alt“/„Abfertigung neu“
A.
Geltungsbereich der „Abfertigung alt“
25
B.
Umstieg in die „Abfertigung neu“
68

I. Allgemeines zum Abschnitt VIa

1

Der drei Paragraphen umfassende Abschnitt VIa wurde mit dem Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz (BGBl I 2002/100) eingeführt und enthält die wesentlichen Bestimmungen, die aus Anlass der Einführung des neuen Abfertigungsrechts erforderlich waren. Diese Bestimmungen sind:

  • § 33a: Abgrenzung, welche dem BUAG unterliegenden Arbeitsverhältnisse dem im Abschnitt III (§§ 13a–13g) geregelten Abfertigungsrecht und welche dem des BMSVG unterliegen.

  • § 33b: Ermächtigung der BUAK zur Gründung einer Betrieblichen Vorsorgekasse.

  • § 33c: Sonderbestimmungen zum BMSVG für AN, die dem neuen Abfertigungsrecht unterliegen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass § 21 Abs 3 ebenfalls eine vom BMSVG abweichende Bestimmung über die Höhe des Abfertigungsbeitrags enthält.

    Allerdings gelten § 33c Abs 1 und § 21 Abs 3 nur für jene AN, die in Betriebsarten des § 2 Abs 2 beschäftigt sind;...

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