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Wiesinger

BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3886-7

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Dokumentvorschau
Wiesinger - BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

§ 33 Aufsicht

Christoph Wiesinger

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Begriff und Grundlagen
13
II.
Aufsichtsbehörde
4, 5
III.
Wahrnehmung der Aufsicht
A.
Durchführung der Aufsicht
68
B.
Behebung von Beschlüssen
9

I. Begriff und Grundlagen

1

Mit der Nov BGBl I 2008/2 hat der Gesetzgeber allgemeine Bestimmungen über die Selbstverwaltungskörper in den Art 120a–120c B-VG verankert; zuvor enthielt das B-VG nur Bestimmungen über die Selbstverwaltung der Gemeinden, die Praxis kannte darüber hinaus aber zahlreiche weitere Selbstverwaltungskörper.

Auszug aus dem Bundes-Verfassungsgesetz

Artikel 120a. (1) Personen können zur selbständigen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, die in ihrem ausschließlichen oder überwiegenden gemeinsamen Interesse gelegen und geeignet sind, durch sie gemeinsam besorgt zu werden, durch Gesetz zu Selbstverwaltungskörpern zusammengefasst werden.

(2) Die Republik anerkennt die Rolle der Sozialpartner. Sie achtet deren Autonomie und fördert den sozialpartnerschaftlichen Dialog durch die Einrichtung von Selbstverwaltungskörpern.

Artikel 120b. (1) Die Selbstverwaltungskörper haben das Recht, ihre Aufgaben in eigener Verantwortung frei von Weisungen zu be...

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