BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
2. Aufl. 2021
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§ 3c Todesfall
Literatur
Wiesinger, Das rechtliche Schicksal von Ansprüchen nach dem BUAG bei Tod des Arbeitnehmers, iFamZ 2019, 40.
Geplante Änderungen durch den Begutachtungsentwurf GZ 2020-0.821.452
1. In § 3c Z 3 entfällt das Wort „sowie“.
2. In § 3c Z 4 wird nach dem Zitat „§ 13 m Abs. 1 erster Satz“ das Zitat „und Abs. 3“ und nach dem Zitat „§ 13n Abs. 4“ das Zitat „und 5“ eingefügt und nach der Wortfolge „sinngemäß gilt,“ das Wort „sowie“ angefügt.
3. § 3c wird folgende Z 5 angefügt:
„5. das Überbrückungsgeld im Ausmaß des § 13l Abs. 1 bis 4,“
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundlagen | |||
II. | Anspruchsberechtigte | |||
A. | Anspruchsberechtigte gegenüber der BUAK | |||
1. | Anspruchsberechtigte in den ersten drei Monaten nach dem Tod | |||
2. | Anspruchsberechtigte nach Ablauf der Dreimonats- frist | |||
B. | Innenverhältnis der Anspruchsberechtigten | |||
C. | Ansprüche Dritter | |||
III. | Inhalt des Anspruchs | |||
A. | Urlaub (Abfindung) | |||
B. | Abfertigung | |||
C. | Ersatzweiser Anspruch auf die Winterfeiertagsvergütung | |||
D. | Überbrückungsabgeltung | |||
E. | Überbrückungsgeld | |||
IV. | Zahlung |
I. Grundlagen
1
Bis zur Schaffung des § 3c waren die Ansprüche, die nahen Angehörigen bei Tod des AN zustanden, in den Bestimmungen zu den einzelnen Sachbereichen gereg...